Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist
Die Abgabefrist wurde auf Januar 2023 verlängert. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Transparenzregister
Zum 01.08.2021 ist eine wichtige Änderung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes, kurz TraFinG, in Kraft getreten. Nach dieser Gesetzesänderung müssen alle durch das Gesetz verpflichteten Rechtseinheiten regelmäßig Angaben zu ihren „wirtschaftlichen Berechtigten“ an das Transparenzregister melden.
Grundsteuerreform
Die Einheitswerte verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Ab 2025 sind die Grundsteuern nach dem Bundesmodell zu erheben. Dazu müssen alle Grundbesitzer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt einreichen.