Die Abgabefrist für die Einreichung der Feststellungserklärung für die Grundsteuer wurde letzte Woche auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform und zur Erstellung der Feststellungserklärung können Sie hier nachlesen: Grundsteuerreform
Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir berechnen die Erklärung mit folgenden pauschalen Sätzen (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer):
- Unbebaute Grundstücke EUR 100,00
- Wohneigentum EUR 200,00
- Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus EUR 250,00
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Mit herzlichen Grüßen
Ira Will
Steuerberater
Wirtschaftsprüferin
Fachberaterin für internationales Steuerrecht