Beratung nach dem Erbfall
Ist ein Erbfall eingetreten, beraten wir die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bezüglich der bestmöglichen Vorgehensweise.
Ist der Erblasser ohne Testament verstorben, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Wir unterstützen wir Sie bei der gerechten Verteilung des Vermögens. Falls ein Erbschein erforderlich ist, unterstützen wir Sie bei dessen Beantragung.
Oft ist es auch möglich, steuerlich nachteilige Testamente durch Maßnahmen nach dem Erbfall zu reparieren, ohne die Absicherung der Angehörigen zu vernachlässigen. Bei solchen fehlgeschlagenen Nachfolgegestaltungen ist häufig ein schnelles Handeln notwendig, um die ungewollten Folgen noch beseitigen zu können.
Und sollte es Streit in der Erbengemeinschaft, mit Pflichtteilsberechtigten oder mit dem Testamentsvollstrecker geben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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