Internationales Erbrecht
Die Lebensverhältnisse der Menschen sind in den letzten Jahren wesentlich internationaler geworden. Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen sind keine Seltenheit mehr, sondern werden immer mehr zum Regelfall. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Erben im Ausland wohnen, ein Nachlass aus dem Ausland vermacht wird oder sich das Vermögen in verschiedenen Staaten befindet.
Leider sind die nationalen Steuersysteme erbschaftsteuerlich nicht aufeinander abgestimmt sind. Deutschland hat mit nur wenigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer vereinbart.
Daher gilt es, durch vorausschauende Planungen Doppel- und Mehrfachbesteuerungen zu vermeiden.
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