Vermögensnachfolge
Bei der Planung der Vermögensnachfolge stehen Ihre individuellen Wünsche im Mittelpunkt, wenn es darum geht, das Familienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen.
Eine Vermögensübertragung kann sowohl zu Lebzeiten erfolgen als auch durch den Erbfall von Todes wegen. Daher spielt die Gestaltung von Schenkungsverträgen und Testamenten eine große Rolle.
Wenn der Nachlass ganz oder zum Teil gemeinnützigen Zwecken zugutekommen soll, unterstützen wir Sie bei der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, Zustiftungen oder Stiftungsfonds.
Wir betrachten den Prozess der Nachfolgeplanung ganzheitlich und verbinden in unserer Beratung erbrechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Ziel ist es dabei immer, Ihre Vorstellungen rechtlich und steuerlich optimiert umzusetzen.
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