Testament
Soll Vermögen durch den Erbfall übertragen werden, ist eine möglichst frühzeitige Gestaltung des Testaments nach den eigenen Vorstellungen von hoher Wichtigkeit.
Es ist keine angenehme Thematik, über den eigenen Tod und die daraus folgenden Konsequenzen nachzudenken. Im Sinne der Versorgungssicherheit der Familie, zur Vermeidung von Konflikten unter den Erben und für die nach dem eigenen Willen ausgerichtete Erbfolge ist ein durchdachtes und rechtssicheres Testament aber unerlässlich.
Ehegatten können auch gemeinsam ein Testament errichten – beispielsweise ein sog. Berliner Testament, bei dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten Erben werden.
Diese recht häufigen Testamente, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, haben Vorteile – wie die Absicherung des länger lebenden Ehegatten –, aber auch Nachteile, insbesondere im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche oder steuerliche Konsequenzen. Insofern sollte ein solches Testament gut überlegt und, wenn man sich dafür entscheidet, gut gestaltet sein.
Besonderheiten gelten dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Wird in einem solchen Fall kein Testament errichtet, hängt es vom Zufall ab, in welche Familie das Vermögen weitergegeben wird. So wird regelmäßig der länger lebende Ehegatte zumindest zu einem überwiegenden Teil Erbe. Stirbt der länger lebende Ehegatte, geht das Vermögen an dessen Verwandtschaft. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den Vorstellungen der Ehegatten.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Ausgestaltung des Testamentes oder der Errichtung von Erbverträgen nach Ihren individuellen Zukunftsvorstellungen.
Auf Wunsch fungieren wir auch als Testamentsvollstrecker.
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