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Grundsteuerreform
07.02.2022
Die Einheitswerte verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Ab 2025 sind die Grundsteuern nach dem Bundesmodell zu erheben. Dazu müssen alle Grundbesitzer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt einreichen.