Wir begleiten Sie rund um die Themen Steuerrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Wir beraten unsere Mandanten rund um das Thema Erben und Nachfolgeplanung. Hierzu zählen insbesondere Vermögensübertragungen an die nächste Generation, sei es zu Lebzeiten oder durch eine Regelung für den Erbfall. Daher spielt die Gestaltung von Schenkungsverträgen und Testamenten eine große Rolle. Weiterhin begleiten wir Unternehmer bei der Umsetzung der zivil- und steuerrechtlich optimierten Unternehmensnachfolge. Falls gewünscht stehen wir auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Eine erhebliche Rolle spielt auch die Betreuung nach dem Erbfall. Dies kann der Fall sein, wenn unliebsame Folgen steuerlich fehlgeschlagener Testament repariert werden sollen. Oft geht es aber auch um die Durchsetzung (oder Abwehr) erbrechtlicher Ansprüche wie beispielsweise Pflichtteile oder Vermächtnisse. Und sollte es Streit in der Erbengemeinschaft oder mit dem Testamentsvollstrecker geben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich unterstützen wie Sie bei der erbschaftsteuerlichen Abwicklung mit dem Finanzamt.
Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Streitigkeiten mit dem Finanzamt, sei es im Rahmen von Betriebsprüfungen oder im Rahmen von Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
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